Mofa
Ausbildungskurs nach §5 Abs. 2 FeVAllgemein (hier klicken)
Was darf ich fahren
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor –auch ohne Tretkurbeln-mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
-besondere Sitze für Kinder unter 7 Jahren dürfen angebracht sein
oder
-geschwindigkeitsbeschränktes Kleinkraftrad (nach §4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1bFeV)
mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
Voraussetzungen
Mindestalter:15 Jahre (Kein Vorbesitz notwendig)
16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren
kein Führerscheinantrag notwendig
Ausbildung (hier klicken)
Theorie
Theoretischer UnterrichtFür die Mofa Prüfbescheinigung benötigst Du: 6 Doppelstunden à 90 Minuten theoretischen Unterricht
Die Zeiten findest Du hier: Standorte
Darüber hinaus bereitest Du dich mit dem entsprechenden Lehrmaterial auf die Fragen der Theorieprüfung vor. Wir beraten Dich gerne persönlich bei der Auswahl des geeigneten Lehrmaterials für Deine Bedürfnisse.
Fahren
Praktischer UnterrichtDer Mofa Kurs enthält eine Doppelstunde à 90 Minuten praktischen Unterricht.
Prüfungen (hier klicken)
Theorie
Theoretische PrüfungNach Beendigung des Mofa Kurses erhältst Du in der Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung, die Du beim TÜV vorlegst, um die theoretische Prüfung zu absolvieren.
Frühester Zeitpunkt ist 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Bitte ebenfalls mitnehmen: Deinen Personalausweis, ein Passfoto und die Prüfungsgebühr von 22,02 € (bei Wiederholung 14,28 €)
Du kannst die Prüfung beim TÜV in Grevenbroich, Neuss, Dormagen oder Mönchengladbach ablegen.
Die Prüfungszeiten beim TÜV findest Du hier
Übrigens – die theoretische Prüfung kann ohne Einhaltung einer Frist wiederholt werden.
Fahrprüfung
Die praktische FahrprüfungKeine praktische Fahrprüfung!
Nach der bestandenen Theorie bekommst Du beim TÜV direkt die Mofa Prüfbescheinigung ausgehändigt.